Kieferorthopädie –
Allgemeine Informationen

Kosten und Finanzierung

Die Erstberatung ist in unserer Praxis für den Patienten immer kosten­frei. Sowohl gesetz­lich als auch privat kranken­versichert sind Sie bei uns herz­lich will­kommen. Wir beraten Sie gerne zu Fragen über die Finan­zierung von Zahn­spangen, Ihrer Ver­sicherung oder der Kranken­kasse und finden Ihr indivi­duelles opti­males Paket.

Ratenzahlung

Falls die Behandlung nicht voll­ständig von der Kranken­kasse über­nommen wird, beraten wir Sie gerne zu mög­lichen Optionen einer Kosten­über­nahme. Außer­dem bieten wir Ihnen die Möglich­keit indivi­duali­sierter Raten­zahlungs­modelle an.

Zusatzkosten

Die gesetzlichen Kranken­kassen über­nehmen leider aus­schließ­lich eine abso­lute Minimal­versorgung, welche einige wich­tige kiefer­ortho­pädischen Therapie­optionen aus­schlie­ßen. Moderne Mater­ialien und digitale, hoch­wertige Behand­lungs­möglich­keiten sind im Maßnahmen­katalog der Kranken­kassen nicht berück­sichtigt. Um eine Behand­lung auf modernem und hoch­wertigem Stand­ard durch­zuführen, bieten wir Ihnen hierzu gerne optional die indivi­duell best­mögliche Versor­gung an.

Privat

Grundlegend wird eine kiefer­ortho­pädische Behand­lung von den privaten Ver­sicherungen, basie­rend auf dem Versicherungs­vertrag, über­nommen.
Wir beraten Sie hierzu gerne bei der Abklärung der Kosten­übernahme und unter­stützen Sie beim Ein­reichen Ihrer Dokumente.


Häufig gestellte Fragen rund um Ihren Besuch beim Kiefer­ortho­päden

Wann sollte man zum Kiefer­orthopäden gehen?

Der Zeitpunkt um das 10. Lebens­jahr gilt als sinn­voll, um abzu­klären, ob eine kiefer­ortho­pädische Behand­lung benö­tigt wird.
Sollten vorher Auffällig­keiten oder Besonder­heiten auf­treten, kann es durch­aus auch ab dem 8. – 9. Lebens­jahr Sinn machen, vorstel­lig zu werden.

Was ist der Unter­schied zwischen einem Zahn­arzt und einem Kiefer­ortho­päden?

Ein Zahnarzt beschäf­tigt sich mit der allge­meinen Mund­gesund­heit.
Ein Kiefer­ortho­päde ist eben­falls ein Zahnarzt, der sich insbeson­dere auf die Korrek­tur von Fehl­stellungen und Funktions­störungen des Kiefers und der Zähne spezia­lisiert hat.

Kann man auch ohne Über­weisung zum Kiefer­ortho­päden?

Eine Erst­vorstel­lung ist prinzi­piell auch ohne Über­weisung mög­lich. In den meisten Fällen gibt Ihnen aller­dings ihr behan­delnder Zahn­arzt bescheid oder empfiehlt eine Bera­tung in der Kiefer­ortho­pädie.

Wie oft muss man zum Kiefer­ortho­päden?

Die Kontroll­termine finden bei losen Zahn­spangen regel­mäßig unge­fähr alle 3-6 Monate statt. Bei fest­sitzenden Appara­turen sind die Abstände der Termine kürzer und liegen bei ca. 4-8 Wochen. Generell gilt jedoch, dass jeder Patient und jede Behand­lung indivi­duell ist und dem­nach auch die Abstände zwischen den Terminen vari­ieren können.

Wie viel kostet eine Bera­tung und eine Zahn­spange beim Kiefer­ortho­päden?

Die Erst­beratung ist in unserer kiefer­ortho­pädischen Fach­arzt­praxis kosten­los.
Allgemeine Kosten sind auf­grund der indivi­duellen Behand­lungen und Zahn­spangen nicht pauschal ermittel­bar. Gerne geben wir Ihnen nach einem ersten Blick und Gespräch Aus­kunft über mög­liche Kosten und unter­stützen Sie bei der Kosten­über­nahme durch die Kranken­kasse.

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